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BFH, 13.10.1982 - I R 153/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77
Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung
Auszug aus BFH, 13.10.1982 - I R 153/79
NV: Die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft sind nach dem von vornherein vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zu bestimmen und dürfen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht rückwirkend durch eine Neuverteilung des Gewinns geändert werden (Anschluß an das BFH-Urteil vom 12.6.1980 IV R 40/77).
- BFH, 07.07.1983 - IV R 209/80
Gewinnverteilung bei Personengesellschaften
Der I. Senat des BFH ist dem gefolgt; er hat demgemäß mit Urteil vom 13. Oktober 1982 I R 153/79 (nicht veröffentlicht) das Urteil des FG Berlin vom 3. Juli 1979 V 275/78 (EFG 1979, 604), auf das die Vorentscheidung Bezug nimmt, aufgehoben. - BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Dies ist nahezu einhellige Meinung (BFHE 108, 495 = BStBl. 1973 II S. 389; BFHE 131, 224 = BStBl. 1980 II S. 723; BFH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - I R 153/79;… Schmidt aaO Anm. 72 a;… Bordewin in Bordewin/Charlier/Gérard, EStG § 15 Rdn. 59; Costede StuW 1982, 14, 17). - BFH, 28.01.1986 - VIII R 283/810
Steuerrechtliche Auswirkungen von rückwirkenden Änderungen von …
Diese Rechtsprechung ist von der Erkenntnis getragen, daß ein in der Personengesellschaft entstandener Gewinn (oder Verlust) einkommensteuerrechtlich ohne weiteres nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Gewinn- oder Verlustverteilungsschlüssels aufzuteilen ist, weil die Höhe des Jahresgewinns oder -verlusts in erster Linie durch die einzelnen Geschäftsvorfälle bestimmt wird, "die nicht rückwirkend herbeigeführt oder ungeschehen gemacht oder in ihrem Inhalt verändert werden können" (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1980 IV R 40/77, BFHE 131, 224, 228, BStBl II 1980, 723; s. auch BFH-Urteile vom 13. Oktober 1982 I R 153/79 nicht veröffentlicht, sowie vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53). - BFH, 28.01.1986 - VIII R 283/81 NV: Eine zivilrechtlich wirksame nachträgliche Änderung der Gewinnverteilungsabrede einer Personengesellschaft ist grundsätzlich für die Besteuerung unbeachtlich (Anschluß an die BFH-Urteile vom 12.6.1980 IV R 40/77; vom 13.10.1982 I R 153/79 und vom 7.7.1983 IV R 209/80; vgl. auch BFH-Urteil vom 18.9.1984 VIII R 119/81).2.